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Was ist neu im März 2026?

Veröffentlicht am 11.03.2026

Die Bundeswehr soll einfacher und schneller mit dem ausgestattet werden, was sie braucht. Außerdem setzt das Standortfördergesetz Impulse für mehr private Investitionen. Welche Neuregelungen es in diesem Monat außerdem gibt, lesen Sie hier.

Waffensysteme oder Munition schneller beschaffen

Die Bundeswehr wird schlagkräftiger. Das Beschleunigungsgesetz soll die Materialbeschaffung und Planungsverfahren, etwa für Kasernen, deutlich vereinfachen.

[Weitere Informationen zum Beschleunigungsgesetz](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehrbeschaffung-2367110 "Gehen Sie zu " Mehr Tempo für eine starke Bundeswehr" (Öffnet im aktuellen Fenster)")

Impulse für Start-ups – finanziell und unbürokratisch

Das Standortfördergesetz erleichtert jungen und innovativen Unternehmen, in Deutschland zu investieren. Konkret wird der Rahmen für private Investitionen, vor allem in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) verbessert. Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten werden verschlankt oder ganz gestrichen.

[Weitere Informationen zum Standortfördergesetz](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/standortfoerdergesetz-2383774 "Gehen Sie zu " Mehr Investitionen für gute Arbeitsplätze und Wachstum" (Öffnet im aktuellen Fenster)")

Besserer Schutz vor Brustkrebs

Die Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung ist für Frauen nun bereits ab 45 Jahren zulässig. Der Einsatz mobiler Untersuchungseinheiten, sogenannter Mammobile, wird einfacher. Hier dürfen besonders erfahrene Medizinische Fachangestellte Mammographieaufnahmen anfertigen – die ständige ärztliche Aufsicht kann mittels moderner IT auch aus der Ferne erfolgen. Klare Anforderungen sorgen dafür, dass dabei das hohe Strahlenschutzniveau gesichert bleibt. Die Verordnung ist am 5. März in Kraft getreten.

Weitere Informationen zur Brustkrebs-Früherkennung

Krankenkassenbeiträge für Rentnerinnen und Rentner steigen später

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Zusatzbeiträge angehoben. Das heißt, die Versicherten müssen höhere Beiträge zahlen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden für Rentnerinnen und Rentner die Änderungen erst jetzt – zum 1. März – wirksam.

Weitere Informationen zu den neuen Krankenkassenbeiträgen

Schwarzes Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Mofas, Mopeds und E-Elektro-Scooter müssen ab dem 1. März mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Zum Start in die neue Saison wechselt jedes Jahr die Farbe der Kennzeichen: 2026 ist es die Farbe Schwarz.

Weitere Informationen zu Kraftfahrzeugkennzeichen

Hinweis zur Sommerzeit: Die Uhren werden wieder eine Stunde vorgestellt – in der Nacht vom 28. auf den 29. März, von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr. Damit bleibt es morgens länger dunkel und abends dafür länger hell. Weitere Informationen zur Zeitumstellung

(Online-Mitteilung der Bundesregierung)

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