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Was ist neu im April 2026?

Veröffentlicht am 01.04.2026

Tankstellen dürfen die Kraftstoffpreise nur noch einmal am Tag um 12 Uhr erhöhen. Die Abgabe von Lachgas an Minderjährige wird verboten. Laptops müssen einen einheitlichen Ladeanschluss haben. Alle Neuregelungen im Überblick.

Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise

Die hohen Spritpreise besorgen viele Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung hat daher ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, um gegen die hohen Kraftstoffpreise vorzugehen. Unter anderem dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal am Tag erhöhen und das Bundeskartellamt wird gestärkt.

[Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen hohe Kraftstoffpreise](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/massnahmen-gegen-spritpreise-2410850 "Gehen Sie zu " Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise" (Öffnet im aktuellen Fenster)")

Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen

Lachgas und sogenannte K.O.-Tropfen sind in Deutschland vielerorts erhältlich. Dadurch können sie leicht missbraucht oder für Straftaten genutzt werden. Ab Mitte April sind Abgabe an sowie Erwerb und Besitz für Minderjähre verboten. Der Vertrieb über den Versandhandel und Automaten wird ebenfalls untersagt.

[Weitere Informationen über das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-psychoaktive-stoffe-gesetz-2361568 "Gehen Sie zu " Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen" (Öffnet im aktuellen Fenster)")

Reform der Vaterschaftsanfechtung

Die Rechte leiblicher Väter werden gestärkt. So gibt es zum Beispiel eine Anerkennungssperre während eines laufenden Verfahrens, damit kein „Wettlauf um die Vaterschaft“ entsteht. Das Kindeswohl steht dabei weiterhin im Zentrum.

Weitere Informationen zur Anfechtung der Vaterschaft

USB-C-Ladeanschluss für Laptops

Was für Smartphones bereits seit Ende 2024 gilt, tritt nun auch für Laptops in Kraft. Ab dem 28. April müssen in der Europäischen Union angebotene Laptops einen USB-C-Ladeanschluss haben.

[Weitere Informationen zu einheitlichen Ladegeräten](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einheitliches-usb-c-ladekabel-2416172 "Gehen Sie zu " Einheitliches Ladekabel auch bei Laptops" (Öffnet im aktuellen Fenster)")

Lungenkrebs-Früherkennung

Starke Raucherinnen und Raucher ab 50 bis einschließlich 75 Jahren können sich auch ohne Krankheitssymptome einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Bislang waren derartige Untersuchungen an Personen ohne konkreten Krankheitsverdacht wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile haben Studien allerdings belegt, dass der Nutzen der CT-Früherkennungsuntersuchung die strahlenbedingten Risiken für bestimmte Personengruppen überwiegt.

Weitere Informationen zur Lungenkrebsfrüherkennung

(Online-Mitteilung der Bundesregierung)

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