Die Frist endet bald: Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel Tablet- Kassensysteme verwenden, m�ssen diese erstmals bis sp�testens zum 31. Juli 2025 �ber die neue elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung registrieren und fortan �nderungen mitteilen.
Bereits seit dem Jahr 2020 besteht die Pflicht, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist jedoch die zentrale Registrierungspflicht: Bis sp�testens Ende Juli 2025 m�ssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen, digital beim Finanzamt angemeldet werden. Daf�r hat die Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2025 eine entsprechende Schnittstelle geschaffen.
Der Gesetzgeber hat bundesweit die Pflicht zur Kassenregistrierung eingef�hrt, um die Transparenz hinsichtlich der im Unternehmen verwendeten Kassensysteme und damit die Nachvollziehbarkeit der Gesch�ftsvorf�lle zu erh�hen. Zusammen mit weiteren Ma�nahmen wie zum Beispiel der Durchf�hrung von Kassen-Nachschauen durch die Finanz�mter bei den Unternehmen oder der Belegausgabepflicht soll somit Steuerbetrug bei Kassenaufzeichnungen im Bargeldbereich wirksam bek�mpft werden.
Was m�ssen Unternehmen zur Kassenregistrierung wissen?
�ber das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle m�ssen alle in einer Betriebsst�tte eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme den Finanzbeh�rden gemeinsam in einer einheitlichen Mitteilung gemeldet werden. Die Meldung kann ausschlie�lich auf elektronischem Wege erfolgen.
Zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen geh�ren beispielsweise Kassensysteme oder Registrierkassen, Tablet-/App-Kassensysteme, Waagen, die zur Erfassung und Abwicklung von baren Zahlungsvorg�ngen dienen k�nnen, die �ber eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verf�gen. Dies gilt auch f�r Taxameter und Wegstreckenz�hler (� 146a Abs. 4 AO).
Zu den erforderlichen Angaben geh�ren:
1. Name des Steuerpflichtigen,
2. Steuernummer des Steuerpflichtigen,
3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
7. Datum der Anschaffung bzw. Datum der Au�erbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.
Aktuell gelten folgende �bergangsregelungen:
| Anschaffung bis 30. Juni 2025 | ? Anmeldung bis 31. Juli 2025 |
| Anschaffung ab 1. Juli 2025 | ? Anmeldung innerhalb eines Monats |
| Au�erbetriebnahme bis 30. Juni 2025 | ? Abmeldung bis 31. Juli 2025 nur dann erforderlich, wenn sie zuvor angemeldet wurden |
| Au�erbetriebnahme ab 1. Juli 2025 | ? Abmeldung innerhalb eines Monats |
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Anleitung bereitgestellt (siehe Linksammlung):
- BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 zum Mitteilungsverfahren
- BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2023 zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenz�hlern
- Ausf�llanleitung - Mitteilung �ber elektronische Aufzeichnungssysteme
- Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums: Das Kassengesetz f�r mehr Steuergerechtigkeit: Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2020 st�rkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug
(Pressemitteilung 31/2025 des Landes Brandenburg, Ministerium der Finanzen und f�r Europa; Download: PM Endspurt zur Kassenregistrierung )