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Solidaritätszuschlag: Aussetzung der Vollziehung möglich

Veröffentlicht am 07.01.2016

Nach Auffassung des FG Niedersachsen (Urteil vom 22.09.2015 7 V 89/14) bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes. Das Gericht hat infolgedessen die Vollziehung eines entsprechenden Bescheides aufgehoben und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az. des BVerfG: 2 BvL 6/14).

Das Urteil im Volltext

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