Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig im Minijob. Durch die Zahlung der eigenen Beiträge profitieren sie von zahlreichen Vorteilen der Rentenversicherung. Wie hoch sind die Beiträge? Und welche Vorteile gibt es? In diesem Beitrag werden alle Fragen rund um die Rentenversicherungspflicht im Minijob geklärt.
Rentenversicherung im Minijob: Wie hoch sind die Beiträge?
Im Minijob mit Verdienstgrenze besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht für Beschäftigte. Das bedeutet, sie zahlen monatlich einen eigenen Beitrag vom Minijob-Verdienst in die Rentenversicherung. Die Höhe des eigenen Beitrags hängt davon ab, ob Minijobberinnen oder Minijobber im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sind.
Bei einem gewerblichen Minijob zahlen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen die Differenz zum vollen Beitragssatz der Rentenversicherung. Aktuell liegt dieser Wert bei 18,6 Prozent. Minijobberinnen und Minijobber müssen somit 3,6 Prozent ihres Verdienstes zahlen.
Im Privathaushalt liegt der Pauschalbeitrag für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei 5 Prozent. Haushaltshilfen zahlen daher einen Eigenanteil von 13,6 Prozent.
Sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Privathaushalt gilt ein Mindestbeitrag zur Rentenversicherung. Was hier zu beachten ist, wird auf der Website der minijob-zentrale Mindestbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob erläutert.
Wie werden die Beträge zur Rentenversicherung gezahlt?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber behalten den Eigenanteil monatlich vom Verdienst der Minijobber ein. Sie überweisen diesen zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Wie die Zahlung der Abgaben im gewerblichen Bereich funktioniert, wird im Magazin-Artikel „So läuft das Beitragsverfahren im Minijob“ der minijob-zentrale erklärt.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt gilt ein vereinfachtes Verfahren. Mehr Informationen dazu gibt es im Magazin-Artikel „So einfach zahlen Arbeitgeber im Privathaushalt die Abgaben“.
Welche Vorteile bietet die Rentenversicherungspflicht im Minijob?
- Anrechnung auf die Rente
Der Verdienst aus einem Minijob wird vollständig auf die spätere Rente angerechnet. - Anrechnung als Wartezeiten
Durch den Eigenanteil zur Rentenversicherung profitieren Minijobberinnen und Minijobber von der vollständigen Anrechnung der Beschäftigungszeit in Form von Wartezeitmonaten. Die Wartezeiten sind unter anderem wichtig für den späteren Rentenanspruch. - Staatliche Förderung für private Altersvorsorge
Minijobber und ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner können von staatlicher Unterstützung für die private Altersvorsorge profitieren, wie beispielsweise durch die Riester-Rente. - Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge
Rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber können Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dadurch können sie Steuern und Sozialabgaben sparen und gleichzeitig für ihre Zukunft vorsorgen. - Übergangsgeld bei Reha
Rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf Übergangsgeld während einer medizinischen Reha.
Was gilt für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob?
Minijobberinnen und Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall zahlen sie keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung. Dann haben Minijobberinnen und Minijobber aber auch keinen Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.
Den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht müssen Minijobberinnen und Minijobber schriftlich bei dem Arbeitgeber stellen.
Hinweis:
Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber die Möglichkeit, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig zu machen. Das bedeutet, dass sie wieder rentenversicherungspflichtig werden und eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Auf diese Weise erwerben sie dann wichtige Ansprüche in der Rentenversicherung.
Fazit
Die Rentenversicherung im Minijob kann viele Vorteile für die Minijobberinnen und Minijobber haben. Eigene Beiträge können wichtige Ansprüche für die Zukunft sichern.
Bei Fragen rund um das Thema Rentenversicherung, können Minijobberinnen und Minijobber das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 10004800 für eine individuelle Beratung kontaktieren.
(Mitteilung im Online-Magazin der Minijob-Zentrale)