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Kindergeld und Steueridentifikationsnummer

Veröffentlicht am 16.11.2015

Ab dem 01.01.2016 ist für den Bezug von Kindergeld die Steueridentifikationsnummer des Kindes und des kindergeldberechtigten Elternteils der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Bundeszentralamt für Steuern

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