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Hessen verlängert Steuererklärungsfristen bis zum 28.02.2018

Veröffentlicht am 24.01.2017

Das in Hessen seit einigen Jahren bestehende Pilotprojekt zur weitergehenden Verlängerung der Steuererklärungsfristen wird fortgesetzt. Für das Kalenderjahr 2016 werden die Steuererklärungsfristen zur Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG in Beraterfällen bis zum 28.02.2018 verlängert.

Bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige , die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, tritt an die Stelle des 28.02.2018 der 31.07.2018.

(Auszug aus dem Erlass des FinMin Hessen - S 0320 A - 004 - II 11 vom 02.01.2017)

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