Zum Hauptinhalt springen
Surkus & Schulte PartGmbB Zur Startseite

Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im März 2025?

Veröffentlicht am 01.04.2025

Die Honorar-Bedingungen für Hausärzte werden verbessert. Der Mindestlohn in der Leiharbeit steigt. Kommt es zu Stromspitzen, gibt es &Aenderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Die gesetzlichen Neuregelungen im März im &Ueberblick.

Mehr Direktvermarktung von Solarstrom

Bei Stromspitzen und negativen Preisen erhalten Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen keine staatliche Förderung mehr. Stattdessen sollen sie ihren Solarstrom leichter selbst vermarkten können. Für einen flexibleren Betrieb von Biogasanlagen und ihre Anschlussförderung sorgen &Aenderungen im EEG.

Weitere Informationen zum Energiewirtschaftsrecht

Treibhausgas-Emissionshandel

Der Europäische Emissionshandel gilt bislang vor allem für Energieunternehmen und die energieintensive Industrie, ab 2027 auch für den Gebäude- und Verkehrssektor. Das Gesetz zur Anpassung und Umsetzung der EU-Reform zum Emissionshandel ist am 6. März in Kraft getreten.

Weitere Informationen zum EU-Emissionshandel

Hausarztberuf soll attraktiver werden

Das Gesetz, dass die kommunale Gesundheitsversorgung stärkt, ist nun in Kraft. Das bedeutet bessere Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und -ärzte und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten.

Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung

Beschäftigte in der Leiharbeit erhalten mehr Geld

Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten seit 1. März 2025 mehr Geld: Der Mindestlohn ist von 14,00 Euro auf 14,53 Euro gestiegen. Diese Lohnuntergrenze gilt auch für Beschäftigte, die für Verleiher mit Sitz im Ausland arbeiten.

Weitere Informationen zur Verordnung über Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

(Mitteilung bundesregierung-online)

neuerer Artikel älterer Artikel
© 2025 Alle Rechte vorbehalten Surkus & Schulte PartGmbB