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Bundesverfassungsgericht terminiert Verfahren in Sachen "Erbschaftsteuer - Verschonung von Betriebsvermögen"

Veröffentlicht am 30.09.2026

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 13. Oktober 2026 über eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen einen Erbschaftsteuerbescheid und diesen betreffende gerichtliche Entscheidungen sowie mittelbar gegen mehrere Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) und eine Vorschrift des Bewertungsgesetzes (BewG) richtet.

Hintergrund:

Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Für Erwerbe von betrieblichen Vermögen sieht das ErbStG verschiedene Begünstigungen vor. Diese reichen von einer weitgehenden Steuerfreistellung bis zu einem vollständigen Erlass der Steuer bei sehr großen Erwerben und nachgewiesener fehlender Möglichkeit des Erwerbers, die Steuer aus verfügbarem Vermögen zu bezahlen. Für Erwerbe sonstigen Vermögens, insbesondere von Privatvermögen, sieht das ErbStG keine vergleichbaren Begünstigungen vor.

Der Beschwerdeführer ist Erbe seiner Tante. Im Nachlass befand sich ausschließlich Privatvermögen, unter anderem ein Wertpapierdepot und Grundvermögen. Der Beschwerdeführer hat sich erfolglos gegen die Belastung des von ihm erworbenen Privatvermögens mit Erbschaftsteuer gewandt. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen sowie bewertungsrechtlichen Regelungen beim Übergang betrieblichen Vermögens mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie den Beschwerdeführer, für dessen Erwerb von sonstigem, nicht begünstigtem Vermögen die genannten Normen nicht gelten, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen.

(Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 49/2026)

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