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Bürokratieabbau beim Mindestlohn kommt

Veröffentlicht am 06.08.2015

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat sich erfolgreich mit seiner Forderung durchgesetzt, zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu entschärfen und die Auftraggeberhaftung praxisgerecht zu begrenzen. Nach einer Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen die Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten in Kürze im Wege einer Rechtsverordnung gelockert werden.

Künftig soll beispielsweise die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nur für Arbeitnehmer gelten, deren regelmäßiges monatliches Entgelt unter 2.000 Euro liegt. Mitarbeitende Familienangehörige sollen von den Aufzeichnungspflichten vollständig ausgenommen werden. Klargestellt werden soll auch, dass die Haftung des Auftraggebers nur auf Fälle begrenzt ist, in denen ein Unternehmer eigene vertragliche Pflichten an andere Unternehmen weiterreicht.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.)

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