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Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

Veröffentlicht am 19.01.2016

Der BFH hat mit Urteil vom 22.10.2015 VI R 22/14 entschieden, dass Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungkosten abziehbar sind.

Die betreffenden Reisen waren nicht als Familienheimfahrten zu behandeln, da keine doppelte Haushaltsführung vorlag; der Arbeitnehmer unterhielt (in den Niederlanden) keine dauerhaft angelegte Arbeitsstätte, vielmehr war er dort "auswärtig" (im Urteilsfall für knapp 2 Monate) tätig.

Das Urteil im Volltext

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