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Berechnung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen

Veröffentlicht am 30.08.2018

Der BFH hat mit Urteil vom 06.06.2018 VI R 32/16 entschieden, dass Vorteile, die daraus entstehen, dass der Arbeitgeber Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers liefert, in die Berechnung der Freigrenze von 44 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) einzubeziehen sind.

Das Urteil im Volltext

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