Zum Hauptinhalt springen
Surkus & Schulte PartGmbB Zur Startseite

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Veröffentlicht am 20.04.2021

Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei Immobilientransaktionen in der Grunderwerbsteuer sind nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Absenkung der 95 %-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 %,
  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften,
  • Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre,
  • Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen,
  • Verlängerung der Vorbehaltsfrist in § 6 GrEStG auf fünfzehn Jahre,
  • Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlags.

Die Maßnahmen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.

neuerer Artikel älterer Artikel
© 2025 Alle Rechte vorbehalten Surkus & Schulte PartGmbB